Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie über unsere rechtlichen Leistungen im Ruhestand wissen sollten

Was kostet eine Erstberatung?
Unsere Erstberatung startet in der Regel ab CHF 200 und wird transparent nach geleisteter Zeit abgerechnet. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie vorab.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Sie können uns telefonisch unter +41763980114 erreichen oder das Kontaktformular auf goldagerecht.com nutzen. Unser Büro in Zürich ist werktags geöffnet.
Welche Unterlagen benötige ich für die Nachlassplanung?
Bringen Sie bitte Ausweis, Vermögensaufstellung, bestehende Vorsorge- und Versicherungsdokumente sowie Verträge mit, damit wir eine umfassende Bestandsaufnahme erstellen.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Wille umgesetzt wird?
Ein schriftliches und notariell beglaubigtes Testament nach Schweizer Recht bietet größtmögliche Rechtssicherheit. Wir unterstützen Sie beim Formulieren und Hinterlegen.
Bietet Ihre Kanzlei Online-Beratung an?
Ja, wir führen Beratungsgespräche via Videokonferenz durch und nutzen sichere digitale Plattformen, um Ihre Daten zu schützen und eine effektive Kommunikation zu gewährleisten.
Wie lange dauert die Erstellung eines Testaments?
Je nach Komplexität dauert die Ausarbeitung eines individuellen Testaments in der Regel zwei bis vier Wochen nach vollständiger Klärung aller wichtigen Punkte.
Was umfasst eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie im Voraus, wer Ihre finanziellen und persönlichen Angelegenheiten im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit übernimmt.
Kann ich auch ausserhalb von Zürich Ihre Dienste in Anspruch nehmen?
Selbstverständlich betreuen wir Klientinnen und Klienten in der ganzen Schweiz. Termine ausserhalb Zürichs können nach Absprache auch bei Ihnen vor Ort erfolgen.
Unterstützen Sie bei Steuerfragen im Ruhestand?
Wir beraten Sie zu steuerlichen Pflichten und möglichen Optimierungen im Rentenalter und arbeiten bei Bedarf mit Fachspezialisten für Steuerrecht zusammen.
Was passiert bei Erbschaftsstreitigkeiten?
Wir versuchen zunächst eine gütliche Einigung durch Mediation. Sollte das nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht unter Beachtung geltender Fristen.
Bieten Sie Unterstützung bei Pflege- und Betreuungsaufträgen?
Ja, wir erstellen und überprüfen Betreuungsaufträge und vertreten Ihre Rechte gegenüber Behörden und Institutionen im Pflegefall.
Wie sicher sind digitale Dokumente?
Unsere Plattformen arbeiten mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie zertifizierten Backup-Lösungen, um Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit zu gewährleisten.
Wer haftet im Schadensfall?
Die Haftung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und beruht auf den Vereinbarungen in unserem Mandatsvertrag nach schweizerischem Recht.